Sollte eine pflegende Person durch Urlaub oder Krankheit verhindert sein, springen wir gerne ein. Eine befristete vollstationäre Versorgung kann auch bei vorübergehender Verschlechterung der Pflegesituation oder nach einem Krankenhaus- aufenthalt notwendig sein.
Wir sind von allen Pflegekassen zur Übernahme der Pflegeleistungen anerkannt.